Steuervorteil für deine EVG-Beiträge

Die Regierung hat heute ein Gesetz verabschiedet, das die steuerliche Behandlung eurer Gewerkschaftsbeiträge verbessert! So könnt ihr mehr für euch bei der Einkommensteuererklärung rausholen.

Bisher galt: Deine Gewerkschaftsbeiträge konntest du als Werbungskosten absetzen. Aber: Wenn deine gesamten Werbungskosten unter 1.230€ lagen, hast du bisher nur den Pauschalbetrag von 1.230€ geltend gemacht - deine Beiträge waren dann darin enthalten. Für viele bedeutete das: Kein zusätzlicher Vorteil, wenn die tatsächlichen Kosten unter der Pauschale lagen. Das soll sich künftig ändern. 

Die Regierungsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Steueränderungsgesetz eingebracht, der heute beschlossen wurde. Künftig kannst du deine EVG-Beiträge zusätzlich zum Pauschalbetrag von 1.230€ angeben. Das heißt: Auch wenn du weniger Werbungskosten als 1230€ hast, bekommst du mehr von der Steuer zurück als bisher. "Ein Pluspunkt für alle Gewerkschaftsmitglieder.", findet unser Vorsitzender Martin Burkert. 

Union und SPD begründen den Schritt mit der "zentrale[n] Funktion der Gewerkschaften in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung". Auch die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi begrüßt diese Entscheidung: "Dieses Vorhaben ist endlich eine Anerkennung der besonderen Aufgabe von Gewerkschaften in unserer Gesellschaft, die ohne das Engagement ihrer Mitglieder nicht möglich wäre. Es ist eine sehr gute Nachricht für alle, die sich für faire Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit einsetzen." 

Kurz gesagt: Du kannst deine EVG-Beiträge künftig zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag absetzen. Mehr Geld für dich.

Ergänzung: Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Erst wenn das geschehen ist, kann das Gesetz in Kraft treten.