Ab 2023 für alle Arbeitgeber Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Der Start der eAU rückt näher: Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die gedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet, das Verfahren wird digitalisiert und der „gelbe Schein“ von der eAU abgelöst.