DB Dialog GmbH: Zukunftssicherung?!
Der Arbeitgeber hat dem Wirtschaftsausschuss (WA) des GBR DB Dialog im Februar ein Grobkonzept vorgestellt: mit Maßnahmen, wie er die DB Dialog GmbH zukunftssicher gestalten will.
Der Arbeitgeber hat dem Wirtschaftsausschuss (WA) des GBR DB Dialog im Februar ein Grobkonzept vorgestellt: mit Maßnahmen, wie er die DB Dialog GmbH zukunftssicher gestalten will.
Konzernumbau - Auswirkungen auf das Geschäftsfeld Dienstleistungen: Am 16.12.2015 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn auf Vorschlag des Konzernvorstands Maßnahmen zum Konzernumbau beschlossen. Eine Maßnahme ist die Auflösung des Geschäftsfeldes Dienstleistungen. Aber was bedeutet das für uns?
Thema: Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen - Ein Gespräch mit Dieter Posner, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzenden der DB Zeitarbeit GmbH.
Kein Personalabbau bei DB Dialog: Die EVG und der Gesamtbetriebsrat erteilen den Plänen des Arbeitgebers eine klare Absage. Gespräche zu diesem Thema werden derzeit nicht geführt. Die DB Dialog will Maßnahmen ergreifen, die das Unternehmen „wettbewerbsfähiger“ machen sollen. Wie immer bedeutet das für die Beschäftigten nichts Gutes. Sondern Auslagerung von Leistungen an Dritte, Personalabbau, Schließung von Standorten.
Hier kann das aktuelle Info des Gesamtbetriebsrats von DB Services heruntergeladen werden.
Hier kann das aktuelle Info des Gesamtbetriebsrats der DB Sicherheit heruntergeladen werden. Der GBR setzt sich darin mit der Personalplanung für das kommende Jahr auseinander.
Hier kann das aktuelle SBR-Info heruntergeladen werden. Der Spartenbetriebsrat des Geschäftsfeldes Dienstleistungen informiert darin über aktuelle Themen.
Hier kann das aktuelle SBR-Info heruntergeladen werden. Der Spartenbetriebsrat des Geschäftsfeldes Dienstleistungen informiert darin über aktuelle Themen.
Offensichtlich soll es in der DB Sicherheit GmbH in den kommenden fünf Jahren zu einer Personalreduzierung von rund 700 Beschäftigten kommen. Dieser Personalabbau um rund 30 Prozent der ursprünglich geplanten Personalstärke würde aus Sicht der EVG zu einer erheblichen Verschlechterung der Sicherheit für Kunden und Beschäftigte führen.
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat sich Ende Juni zur noch ausstehenden Anfrage des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) in der Versteuerungsthematik geäußert. Die Anfrage ergab sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.2014, VI R 41/13. Mit ihr sollte geklärt werden, ob Nah- und Fernverkehrstickets weiter unterschiedlich zu bewerten sind oder der im Urteil angesprochene Rabattfreibetrag gemäß § 8 Abs. 3 EStG in Höhe von 1.080 EUR für alle Tickets gleichermaßen gilt.