NachwuchskräfteTV: Zum Anspruch auf FAE
Die EVG hat den NachwuchskräfteTV im Original mit seinen jetzigen Regelungen hart erkämpft. Darauf sind wir zu Recht stolz! Fakt ist: Falls Mitglieder anderer Organisationen im Einzelfall eine zusätzliche Leistung erhalten sollen, bekämen diese natürlich auch die Mitglieder der EVG. Denn die EVG hat mit dem Arbeitgeber die „Kollisionsfreiheit“ tariflicher Regelungen vereinbart.