53 Suchergebnisse zu „BahnBauGruppe“, #Service & Dienstleistungen

Tarifstruktur DB Services Bereich IFM/FZR/VD: Verhandlungsauftakt Strukturverbesserungen

In jeder zurückliegenden Tarifrunde haben wir gerade für die Kolleginnen und Kollegen von DB Services viele Verbesserungen erreichen können. Stichworte sind hier neben den Entgelterhöhungen auch die betriebliche Altersversorgung mit einem Mindesteinzahlungsbetrag von 75 Euro/Monat, die besondere Teilzeit im Alter, das EVG Wahlmodell oder Tarifabschlüsse mit einem Mindestbetrag.

EVG im Dialog mit Bundesverkehrsminister Wissing

EVG im Dialog mit Bundesverkehrsminister Wissing

Bei der von der Bundesregierung geplanten Zusammenlegung der Infrastrukturbetriebe der Deutschen Bahn als „gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte“ („InfraGO“) liegt uns vor allem auch die Zukunft der Dienstleister am Herzen. Dieses Thema stand daher im Mittelpunkt einer weiteren Austauschrunde mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Daran nahmen neben dem EVG-Vorsitzenden Martin Burkert auch mehrere Mitglieder der Interessenvertretungen teil.

Bodycams müssen Teil eines Gesamtkonzeptes sein

Bodycams müssen Teil eines Gesamtkonzeptes sein

Die Deutsche Bahn stattet derzeit testweise Beschäftigte der DB Sicherheit GmbH mit Bodycams aus. Die EVG unterstützt diesen Versuch, denn „jedes Mittel, das geeignet ist, für mehr Sicherheit zu sorgen, sollte zumindest ausprobiert werden“, so der stellvertretende EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel. „Es ist unsäglich, dass ausgerechnet diejenigen Beschäftigten, die für Sicherheit in Zügen und Bahnhöfen sorgen sollen, immer mehr zur Zielscheibe von Übergriffen werden“, so Hommel weiter.

Aufsichtsrat - public - die Arbeitnehmerbank der DB Zeitarbeit GmbH berichtet

Wie in unserer ersten Ausgabe des „Aufsichtsrat - public“ bereits angekündigt, wollen wir Sie mit unseren Veröffentlichungen an unserer Arbeit der Arbeitnehmerbank des Aufsichtsrats der DB Zeitarbeit GmbH teilhaben lassen. Dabei möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Tätigkeit als Mitbestimmungsorgan des Unternehmens eine völlig andere als die des Betriebsrates ist. Der Aufsichtsrat ist für die unternehmerische und der Betriebsrat für die betriebliche Mitbestimmung zuständig!