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Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist endet am 30.09.2023

Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist endet am 30.09.2023

Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist noch bis zum 30.09.2023 möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.

Härtefallfonds: Antragsfrist endet am 30.09 - Online-Petition für mehr Rentengerechtigkeit gestartet

Härtefallfonds: Antragsfrist endet am 30.09 - Online-Petition für mehr Rentengerechtigkeit gestartet

Bei der Überleitung der DDR-Renten wurden mehrere berufs- und personengruppenspezifische Altersversorgungen schlichtweg nicht berücksichtigt, darunter auch die Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR). Die EVG und ihre Vorgängerorganisationen haben seitdem mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen dieses Unrecht gekämpft.

Generationsübergreifendes Bündnis der EVG-Personengruppen für einen gerechten Inflationsausgleich

Generationsübergreifendes Bündnis der EVG-Personengruppen für einen gerechten Inflationsausgleich

Um auf die hohe Inflation zu reagieren, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Arbeitgeber eine Inflationsausgleich steuer- und beitragsfrei auszahlen können. Für Rentner:innen, Studierende und weitere nicht erwerbstätige Gruppen gibt es jedoch keine entsprechende Leistung. Die EVG hat deshalb – wie auch die GdP – einen Vorstoß im DGB unternommen, um von der Politik einen Ausgleich für Senior:innen und Studierende einzufordern, die ebenfalls unter der anhaltend hohen Inflation leiden.