Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist endet am 30.09.2023
Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist noch bis zum 30.09.2023 möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.