Der heutige Equal Pay Day markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Frauen bekommen im Schnitt 21 Prozent weniger Gehalt als Männer – und dass bei gleicher Qualifikation, Position und Arbeitszeit.
Von Bundestag und Bundesrat wurde beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen teilweisen Ersatz für einen Verdienstausfall erhalten.
„Noch immer liegt die Hauptlast bei der Pflege bei Frauen. Noch immer verdienen Frauen schlechter als Männer. Diese Ungleichheiten müssen wir beenden“, sagt Martin Burkert stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Viele Jahre hatten EVG und die DGB-Gewerkschaften dafür gekämpft und bei der 109. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) war es endlich soweit. Das 190. Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt wurde verabschiedet.
Mitte Februar traf sich die Geschäftsführende Bundesfrauenleitung in Fulda. Dabei standen insbesondere der Internationale Frauentag, die Themen Pflege und Grundrente sowie das „Gute-KiTa-Gesetz“ im Mittelpunkt.
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.
„Zahlreiche Eltern wissen nicht, wie sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, weil die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist“, berichtet Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
In Europa verdienen Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt 16 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Verkehrssektor bildet da keine Ausnahme. Daher sind Entgelttransparenzgesetze, neben Tarifverträgen, ein wirksames Mittel für faire Bezahlung und Entgeltgleichheit.
Als zweites Land nach Uruguay haben die Fidschi-Inseln das Übereinkommen 190 gegen Gewalt und Belästigung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet. Mit der Ratifizierung durch zwei Länder tritt das Übereinkommen am 25.06.2021 - genau ein Jahr nach dessen Verabschiedung - als weltweiter Mindeststandard in Kraft.