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Selbständige Lokführer: Geplante Arbeitszeit-Neuregelung greift EVG-Forderungen auf

Selbständige Lokführer: Geplante Arbeitszeit-Neuregelung greift EVG-Forderungen auf

Als „längst überfälligen Schritt“ hat der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner die geplante Neuregelung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bezeichnet, wonach Eisenbahnverkehrsunternehmen für ihr Betriebspersonal auch dann verbindliche Arbeitszeitregelungen einhalten müssen, wenn sie Selbständige einsetzen, die beispielsweise als Lokführer tätig sind. „Hier gibt es bisher eine erhebliche Regelungslücke, die geschlossen werden muss", machte Alexander Kirchner deutlich.

Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer!

Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer!

Erfolg der EVG: Die Bundesregierung regelt die Arbeitszeit für selbstständige Lokführer. Sie sollen genau wie angestellte Lokführer behandelt werden. Das steht in der 11. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt künftig vor (in § 47, Abs. 6): Eisenbahnen müssen Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit aller betrieblich eingesetzten Personen aufstellen.

Arbeitszeit: Mehr Planungssicherheit, weniger Belastung

Arbeitszeit: Mehr Planungssicherheit, weniger Belastung

Die EVG geht auch bei der Vereinbarung von innovativen Arbeitszeitmodellen neue Wege. Darauf hat jetzt die stellvertretende EVG-Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba hingewiesen. So wurde jüngst mit der DB Netz AG eine Pilotvereinbarung zur „Jahreseinsatzplanung" getroffen. Ziel sei es, „eine langfristige und stabile Arbeits- und Freizeitplanung für die Mitarbeiter" zu erreichen.