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Schichtzulagen SZ1 – SZ5 werden erhöht

Die neue Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung (DBSchichtZulErhV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die vormalige Bezeichnung war „Besondere Erschwerniszulagenverordnung-Bahn“. Durch die Verordnung werden die Zulagen SZ1 – SZ 5 rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 10 % erhöht.

Verbesserungen beim Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geplant

Das Bundesinnenministerium (BMI) plant eine Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). U.a. sollen Änderungen vorgenommen werden, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und auch Pflege beitragen. Ebenfalls soll die Möglichkeit, Sonderurlaub für Aus- und Fortbildung zu erhalten, verbessert werden. Nachfolgend die wichtigsten geplanten Änderungen:

Erschwerniszulagenverordnung (EZulV): Weitergewährung von Schichtzulagen bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. - Verfahren erfolgreich

Was lange währt, wird endlich gut! Mit Beschluss vom 10. April 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach auch die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der DB AG im Schichtdienst bei bestimmten Tätigkeitsunterbrechungen (gemäß § 19 EZulV a.F.) ein Anrecht auf die Schichtzulagen Zulagen SZ 1 - SZ 5 (nach § 20 Abs. 5 EZulV a.F.) haben.