Beamtenpolitischer Ausschuss der EVG (BpA) tagte in Fulda

Eine Fülle von Themen behandelte der beamtenpolitische Ausschuss der EVG (BpA)

Der Sprecher des BpA, Ralph Squire, konnte in Fulda über 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen. Neben den Kollegen vom Fachbereich Beamtenpolitik & Behörden, war auch das zuständige EVG Vorstandsmitglied Martin Burkert zu Gast. 

Martin Burkert stellte einleitend die für den öffentlichen Dienst positiven Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD vor. In diesem Zusammenhang formulierte er die EVG-Forderungen nach einer Personalmehrung sowohl beim BEV als auch bei der KVB. Die Maxime des geschlossenen Personalbestandes sei in Anbetracht der Altersabgänge bei gleichbleibendem Arbeitsaufkommen nicht mehr zeitgemäß. Weitere Auslagerungen von Aufgaben, insbesondere bei der KVB, seien nicht im Interesse der EVG. Daher müssen die strengen Maßstäbe bei der Nachbesetzung freiwerdender Stellen unbedingt gelockert werden.Aber auch das EBA würde mit immer weitreichenderen Aufgaben betraut, sodass auch hier die Ausweitung des Personalbestandes unerlässlich sei – so die Forderung des EVG-Vorstandes.Des Weiteren setze sich die EVG bei einer Novellierung der Anrechnungsrichtlinie (AnRL) für Verbesserungen ein. Schließlich wies Martin Burkert darauf hin, dass es durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gelungen sei, Beamtinnen und Beamten, welche sich in der Orientierungsphase II innerhalb einer Abordnung zur DB JobService befänden, die Teilnahme an der BR-Wahl auch für den „abgebenden Betrieb“ zu ermöglichen.

Im weiteren Verlauf informierte Joachim Messer über den Verhandlungsstand der Tarifrunde im öffentlichen Dienst (ÖD). Nach ersten Warnstreiks gehe man davon aus, dass die Arbeitgeberseite nun endlich ein erstes Angebot vorlegen werde. Die tarifschließenden Gewerkschaften fordern unter Verweis auf die gute Wirtschaftslage und die unbesetzten Stellen im ÖD eine Erhöhung der Entgelte um 6% wobei die unteren Einkommen mit einer Steigerung um mindestens 200,- € besonders profitieren sollen. Ungeachtet des Ausgangs der Verhandlungen - die vom 15. – 16. April in Potsdam fortgesetzt werden - sicherten die Arbeitgeber zu, das Tarifergebnis wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen zu wollen.

Hinsichtlich einer Erhöhung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind, dämpfte Kollege Messer die Erwartungen. Das Oberverwaltungsgerichtsurteil aus Münster (Westf), welches dem klagenden Beamten einen höheren Familienzuschlag zusprach, bezog sich auf einen Landesbeamten aus NRW. Beim Bund habe eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentierung kinderreicher Beamtenfamilien damals zu einer deutlichen Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 3. Kind geführt. Zumindest nach der Begründung zum Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 halte das Besoldungsniveau des Bundes den erforderlichen Mindestabstand zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum ein. Insofern und da die Besoldung in den Bundesländern bis zu 13 % unter dem Niveau der Bundesbeamtinnen und Beamten liege, habe ein ähnliches Klagebegehren für die in der EVG organisierten Beamtinnen und Beamten nach derzeitiger Einschätzung wohl kaum Erfolgsaussichten.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Weitergewährung von Schichtzulagen bei Tätigkeitsunterbrechung. Der EVG sei es gelungen, die bisherige Verwaltungspraxis des BEV mittels zweier Klagen dahingehend ins Positive zu ändern, dass nun seit dem 1. Januar 2018 die Schichtzulagen aus § 20 Abs. 5 EZulV auch bei Tätigkeitsunterbrechungen (Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc.) weitergewährt würden. Kollege Weinert wies darauf hin, dass die Nachzahlungen für die Zeiten vor 2018 das BEV noch vor große Probleme stelle, da für jeden Anspruchsberechtigten eine individuelle „als-ob-Berechnung“ durchgeführt werden müsse, was einen enormen Zeitaufwand bedeute. Gleichwohl erwarte die EVG eine baldige Mitteilung seitens der BEV-Hauptverwaltung, hinsichtlich des weiteren Vorgehens.
Gegen Ende der Veranstaltung erläuterte Bernhard Haasler die anrechnungsfreie Gewährung der LRE 1-3 für zugewiesene Beamtinnen und Beamte, die unter den Geltungsbereich der Funktionsgruppen-spezifischen Tarifverträge 1-3, 5 und 6 fallen. 

Abschließend wurden die Kolleginnen und Kollegen nochmals darum gebeten, sich an der bevorstehenden Betriebsratswahl im Mai und den Wahlen für die Schwerbehindertenvertretung im Herbst zu beteiligen.