
Beitragsbescheinigung online ab Mitte Januar
Im Rahmen der Steuererklärung können die Mitgliedsbeiträge zur EVG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu wird in der Regel die entsprechende Bescheinigung der EVG über die gezahlten Beiträge benötigt. Als besonderen Service stellen wir die Beitragsbescheinigung für das Jahr 2014 ab Mitte Januar 2015 (voraussichtlich ab dem 19.01.2015) wieder unseren Mitgliedern zum Download über das Internet bereit.