Beitragsbescheinigung online

Im Rahmen der Steuererklärung können die Mitgliedsbeiträge zur EVG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber hat dazu das Verfahren zur Abgabe einer Steuererklärung deutlich vereinfacht.

Es ist nicht mehr erforderlich, bestimmte Belege mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer seine Steuererklärung abgibt, muss nur noch in Ausnahmefällen Nachweise beilegen.

Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Belege sind mit der Einkommenssteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird.“

Als Service stellen wir die Beitragsbescheinigung für das Jahr 2022 ab sofort wieder unseren Mitgliedern zum Download über das Internet bereit.

So funktioniert es:

  • www.evg-online.org aufrufen
  • im passwortgeschützten Bereich unter Login/Registrieren anmelden
  • unter deinem Namen dein Profil aufrufen
  • auf der rechten Seite die gewünschte Beitragsbescheinigung auswählen, herunterladen und ausdrucken

Diese Download-Funktion steht jedem Mitglied immer ab Mitte Januar des neuen Jahres für das vergangene Jahr zur Verfügung. Fehlende Login-Daten und Fragen zur Anmeldung findest du in den FAQ.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Zusendung einer Beitragsbescheinigung per E-Mail. Die Beitragsbescheinigung wird dann Mitte Januar an die uns bekannte E-Mail-Adresse versendet.

Bei Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.