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Vor 100 Jahren: Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes - Wegbereiter der Betriebsverfassung

Vor 100 Jahren: Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes - Wegbereiter der Betriebsverfassung

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. So heißt es in § 1 Absatz 1 des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes. Dem vorangegangen ist vor 100 Jahren, am 4. Februar 1920, die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes.