Besoldung und Versorgung: Der nächste Erhöhungsschritt kommt!
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Gute Nachrichten zum Jahresende: Dank des hartnäckigen Einsatzes der EVG erhalten Rentner:innen in den kommenden zwei Wochen eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Diese Einmalzahlung wird gesondert von der laufenden Rente ausgezahlt und soll automatisch - ohne Antragsstellung - bis zum 15. Dezember auf den Konten der Senior:innen eingehen.
Bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) brennt die Luft. Die Anzahl unbesetzter Dienstposten erreicht inzwischen ein dramatisches Niveau. Wichtige Schlüsselpositionen sind vakant und gefährden eine ordnungsgemäße Abwicklung der Versorgungsansprüche unserer verbeamteten Kolleg:innen und Versorgungsempfänger:innen.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zum 1. März 2018 (rückwirkend), zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) angehoben. Das bekräftigte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Dr. Teichmann, im Beteiligungsgespräch zum vorliegenden Gesetzentwurf.