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DB AG - TEG: Arbeitgeber schränkt Beschäftigungssicherung ein

Ein Schreiben mit diesem Inhalt erhalten derzeit Kolleginnen und Kollegen in Betrieben, in denen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nunmehr ausschließlich der Tarifvertrag der GDL gilt, dann, wenn sie aufgrund einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr die Möglichkeit haben ihre Tätigkeit auszuführen. Die bessere „tarifvertragliche Beschäftigungssicherung“ der EVG kommt nicht mehr zur Anwendung.

Wir leben Gemeinschaft - Unser Motto für die PR-Wahlen 2016

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Die aktuelle Situation der KVB, die Vorbereitungen zu den Personalratswahlen und Aktuelles aus dem Beamtenrecht - das waren am Dienstag die Schwerpunktthemen der Sitzung des Beamtenpolitischen Ausschusses (BpA). Die gute Nachricht zuerst: Bei den Erstattungszeiten der KVB ist Besserung in Sicht. Nach mehr als zwei Jahren Einigungsstellen-Verfahren wurde nun entschieden, dass die KVB ein klares Erstattungsziel in die Satzung aufnehmen muss: Nach 28 Kalendertagen muss jeder Erstattungsantrag bearbeitet sein.