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Tarifverhandlungen DB AG: EVG bekräftigt Entgeltforderungen - weitere Abschlagszahlungen gefordert

Tarifverhandlungen DB AG: EVG bekräftigt Entgeltforderungen - weitere Abschlagszahlungen gefordert

Die EVG hat in der Tarifverhandlung mit der DB AG am Montag ihre Forderung nach einer einheitlichen Entgelterhöhung bekräftigt. Die EVG verlangt 6 %, mindestens aber 150 Euro im Monat für alle Beschäftigten. Dies gilt auch für die Beschäftigten der Dienstleistungsunternehmen. Auch fordert die EVG einen Tarifvertrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Funktionsgruppen und des Entgeltsystems.

DB AG: EVG-Tarifkommission fordert Nachbesserungen

DB AG: EVG-Tarifkommission fordert Nachbesserungen

Die EVG hält an ihren Grundsätzen fest. „Wir wollen einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten gleichermaßen gilt und der vor allem für alle Berufsgruppen das gleiche Ende der Laufzeit vorsieht. Eine Spaltung der Belegschaft wird es mit der EVG nicht geben“. Das machte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba am Ende der heutigen Sitzung der für die aktuellen Tarifverhandlungen zuständigen Tarifkommission in Fulda deutlich.

EVG kündigt kritische Überprüfung neuer Vergabeverfahren an

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat angekündigt, alle neuen Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. "Wir als EVG werden sehr genau darauf achten, dass die weitergehenden Schutzrechte, die den Beschäftigten jetzt zu gewähren sind, auch eingehalten werden", machte Kirchner deutlich. Von Montag, den 18.4.2016, gilt: Kommt es durch eine Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel, soll das neu beauftragte Eisenbahnunternehmen seinen Personalbedarf vorrangig aus dem Kreis der bisher Beschäftigten decken.

„Gelber Schein“ ade: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt!

„Gelber Schein“ ade: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt!

Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben ließ, bekam drei Bescheinigungen: eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse, eine für die persönlichen Akten. Zum 1. Januar 2023 verschwindet die gedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Verfahren wird digitalisiert und der „gelbe Schein“ von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst.