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EVG will schleichende Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen - Kleiner Gewerkschaftstag in Fulda mit 600 Teilnehmern

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft sagt der schleichenden Ausweitung von Werkverträgen, Subunternehmerleistungen und Leiharbeit im Bahnbereich den Kampf an. Das machte der Vorsitzende, Alexander Kirchner, zur Eröffnung des "Kleinen Gewerkschaftstages" der EVG in Fulda deutlich. "Wir werden es nicht zulassen, dass die von uns erkämpften Tarif- und Sozialstandards von einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen unterwandert werden", stellte Kirchner fest. Werkverträge, Subunternehmerleistungen und Leiharbeit müssten im Bahnbereich auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.

Scandlines: Tarifrunde 2015 eröffnet

Scandlines: Tarifrunde 2015 eröffnet

Am Dienstag wurde die Tarifrunde für die Mitglieder der EVG bei Scandlines eröffnet. Dabei ging es nach einer Präsentation der Arbeitgeber um eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, die Einschnitte mit sich bringen wird. Der Arbeitgeber will eine Konkurrenz von Tarifverträgen vermeiden.

DGB: Mitbestimmung weiterentwickeln

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Die Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen ist ein Erfolgsmodell. Damit das auch so bleibt, muss sie weiterentwickelt werden. Der DGB-Bundeskongress 2014 hat daher die "Offensive Mitbestimmung" beschlossen. Sie ist jetzt mit einer neuen Internetpräsenz am Start.

Informationsaustausch zur Europapolitik

Zu einem Informationsaustausch mit Diskussionsrunde hatte der Bundestagsabgeordnete, EVG-Mitglied und SPD-Bezirksvorsitzende, Bernd Rützel den Sprecher der SPD im Europaparlament für die Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada bzw. USA, Bernd Lange, nach Würzburg eingeladen. Mit dabei war auch Kerstin Westphal, Mitglied des Europäischen Parlaments.

Lokführer: Jetzt Farbe bekennen!

Lokführer: Jetzt Farbe bekennen!

Es war ein wichtiger Erfolg in dieser Tarifrunde: Die EVG schließt mit der DB AG wieder Tarifverträge für Lokführer ab. Für sie ist der Funktionsgruppentarifvertrag der FG 4 da. Aber: Der Arbeitgeber darf niemanden nach seiner Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Wer die Leistungen der EVG-Tarifverträge in Anspruch nehmen will, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Dann wird im Arbeitsvertrag die so genannte Bezugnahmeklausel geändert.