Fragen und Antworten im Umgang mit dem Corona-Virus

Darf ich zu Hause bleiben, weil ich befürchte, mich bei der Arbeit anzustecken? Darf ich meinen bereits geplanten Urlaub zurückgeben? Was kann ich denn dann machen, damit mein Kind betreut ist? Wir haben Fragen und Antworten zum Umgang mit der aktuellen Situation zusammengestellt.

Fragen und Antworten zum Thema "Besondere Freistellung"

Mein Kind muss in Quarantäne; Schule oder Kindergarten wurden teilweise oder in Gänze geschlossen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich mich freistellen lassen kann, um die Betreuung zu gewährleisten?

Wie und bei wem beantrage ich die besondere Freistellung?

Muss ich eine besondere Form wahren?

Was geschieht, nachdem ich die besondere Freistellung beantragt habe?

Wie viele Tage kann ich mich zur Betreuung meiner Kinder freistellen lassen?

Was ist das Besondere an den Regelungen der EVG?

Kann ich die Freistellungsregelungen auch in Anspruch nehmen, wenn ich im Homeoffice bin?

Wie sieht meine Entgeltzahlung während der besonderen Freistellung aus?

Ich muss mich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Welche Regelungen gelten da?

Wie lange gelten diese Regelungen?

Weitere Fragen und Antworten im Umgang mit dem Corona-Virus

Muss mein Arbeitgeber Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen?

Darf ich meinen bereits geplanten Urlaub zurückgeben?

Darf mein Arbeitgeber mich fragen, woran ich erkrankt bin?

Was ist, wenn die zuständige Behörde den Betrieb dichtmacht?

Was müssen Betriebsräte jetzt beachten?

Was muss ich als Beamte*r beachten?

Was muss ich als schwangere Frau beachten?

Was muss ich als Auszubildende*r beachten?

Kann ich von der Arbeit freigestellt werden, wenn ich einer Risikogruppe angehöre?