Zusammen für mehr Teilhabe älterer Menschen – auch in der Pandemie!

Der 1. Oktober ist Tag der älteren Generation. Die EVG Seniorinnen und Senioren hätten heute in vielen dezentralen Veranstaltungen auf die Situation von älteren Menschen hingewiesen, sich für mehr soziale, kulturelle und digitale Teilhabe am öffentlichen Leben stark gemacht und das Zusammensein genossen.

Doch: Die sich immer wieder wechselnden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie machten Planungen für diesen Tag unmöglich, weshalb die vielerorts bereits traditionellen Veranstaltungen schweren Herzens abgesagt werden mussten. Dabei ist es wichtig, auf die Situation älterer Menschen aufmerksam zu machen, da ihre Bedürfnisse und ihre Rechte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Insbesondere folgende drei Aspekte wurden besonders deutlich: 

Ältere Menschen sind mehr als nur Risikogruppe

Menschen über 60 Jahren zählen seit dem Ausbruch der Pandemie zur Haupt-Risikogruppe und gelten daher aufgrund prognostizierter schwerer Krankheitsverläufe bei Infektionen besonders schutzbedürftig. In vielen Ländern war es älteren Menschen daher unter Strafandrohung verboten, das Haus zu verlassen, sich zum Ausruhen auf Parkbänke zu setzen, oder sie durften dies nur zu bestimmten Zeiten tun. Diskussionen, ob ältere Menschen sich stärker zurückhalten sollten, um Jüngeren mehr Freiheiten zu ermöglichen, wurden auch in Deutschland geführt. Viele dieser Diskussionen wurden jedoch über die Älteren geführt und nicht mit ihnen. Auch in Krisensituationen muss das Recht auf Selbstbestimmtheit und Selbstverantwortung älterer Menschen respektiert werden.

Die Folgen der sozialen Isolation durch die Beschränkungen

Die Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, aber auch die Aufrufe, ältere Menschen auch nicht zu Hause zu besuchen, führten zur sozialen Isolation von vielen älteren Menschen. Die Folgen fehlender Nähe, dem Mangel an Gesprächen und der eingeschränkten Bewegungsfreiheit zeigen sich anhand gestiegener gesundheitlicher Erkrankungen deutlich. Aufgrund der rigiden Beschränkungen konnten auch Sterbende auf ihrem letzten Weg von ihren Angehörigen nicht begleitet werden. Es braucht daher ein verhältnismäßiges Vorgehen, um zu klären, inwieweit Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen zulässig sind und wer darüber entscheiden darf. Ein würdevolles Sterben muss in allen Versorgungsstrukturen möglich sein, auch in Zeiten einer Pandemie.

Digitale Teilhabe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge

Wer Zugang zur digitalen Welt hat und sich darin kompetent bewegen kann, hatte auch während der Corona-Pandemie mehr Möglichkeiten, Kontakte aufrecht zu erhalten, Dinge des täglichen Bedarfs zu besorgen, gut informiert zu bleiben und zu Hause für Abwechslung zu sorgen. Der vielerorts noch fehlende Breitbandausbau, der unzureichende Zugang zur technischen Ausstattung einkommensschwacher Personen und die Lücken bei digitalen Kompetenzen muss beseitigt und die digitale Teilhabe älterer Menschen zu einem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge werden. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert die EVG einen „Digitalpakt Alter“ der einen verlässlichen finanziellen Rahmen zum Ausbau der Initiativen von Technikhelferinnen und -helfern bietet. Die EVG wird daher auch ihr Programm „Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren“ fortführen.