Zeit- und Finanzierungsplan für Erprobungsklausel des Deutschlandtaktes gefordert

Der Bundesrat hat am Freitag die Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) beschlossen. Die EVG hatte dazu im April eine kritische Stellungnahme veröffentlicht und war auch in der Sachverständigenanhörung im Bundestagsverkehrsausschuss vertreten.

Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): "Wir begrüßen als EVG den Bundesrats-Beschluss über die Erprobungsklausel für die Eisenbahnregulierung im Regional- und Fernverkehr. Aufgrund der Zustimmung des Bundesrates, ist das BMVi jetzt aufgefordert den Zeit- und Finanzierungsplan einzuhalten. Insbesondere die Digitalisierung der Infrastruktur muss nun zügig finanziert und begonnen werden!"

Durch den Deutschlandtakt sollen bis zum Jahr 2030 die Züge zwischen den größten Städten im Halbstundentakt fahren. In den Knotenpunkten sollen die Anschlüsse von und in alle Richtungen systematisch sichergestellt werden. Das funktioniert aber nur, wenn die „Systemtrassen“ des Personen- und Güterverkehrs bei der Fahrplanaufstellung gesichert werden können. 

Die EVG fordert in diesem Zusammenhang außerdem, dass der Fernverkehr im künftigen Deutschlandtakt durch die DB AG als Systemführer durchgeführt wird. Das muss der Bund verkehrspolitisch absichern. Ausschreibungsmodelle für den Fernverkehr lehnen wir ab, da negative Auswirkungen sowohl für die Beschäftigten als auch für die Reisenden zu erwarten sind.

Die EVG sieht das Eisenbahnregulierungsgesetz insgesamt sehr kritisch. Problematisch sind vor allem die Anreizregulierung, die die Kostendeckung bei den Infrastrukturbereichen gefährdet, und die umfangreichen Regulierungsvorschriften für „Serviceeinrichtungen“, die  zum Teil hohen Aufwand bedeuten und unnötige Schnittstellen schaffen. 

Immerhin konnten während des Gesetzgebungsverfahrens ein paar Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreicht werden. Beispielsweise bleibt die Regelung bestehen, dass Instandhaltungswerkstätten für Fahrzeuge ihre Entgeltkalkulationen nicht offenlegen müssen. Vereinfachungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gibt es auch für Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen mit wenig Verkehr sowie bei der Anreizregulierung.