Was ändert sich 2026 im Bereich Gesundheit und Pflege?
Was ist neu im Bereich Gesundheit und Pflege? Darüber wollen wir euch informieren.
Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2026 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt dann bei 17,5 Prozent. Hintergrund der Erhöhung sind unter anderem steigende Ausgaben und das wachsende Milliardendefizit in der GKV. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.
Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer:innen in Deutschland nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als diesen Grenzwert verdient, für den steigen die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter an. Zum 1. Januar 2026 steigt dieser Wert für die Kranken- und Pflegeversicherung von bisher 66.150 auf 69.750 Euro (monatlich 5.812,50 Euro).
Elektronische Patientenakte (ePa)
Seit Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für Arztpraxen, Apotheken und Kliniken Pflicht. Dort werden Gesundheitsdaten der Patient:nnen gespeichert. Versicherte können dabei selbst entscheiden, wer wie viele dieser Daten einsehen kann.
Ab 2026 neu: Verschriebene Arzneimittel, Allergien und Unverträglichkeiten sollen in einem elektronischen Medikamentenplan einsehbar sein. Zudem wird es einen verborgenen Ordner für Patient:innen geben, in dem alle Abrechnungsdaten einfließen.
Krebsfrüherkennung für Raucher:innen
Für starke Raucher:innen werden ab April 2026 Untersuchungen zur Früherkennung von Lungenkrebs einmal pro Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um eine Untersuchung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT).
Das Angebot richtet sich an starke Raucher:innen von 50 bis 75 Jahren. Es geht nur um Zigaretten, nicht um andere Tabakprodukte. Die Personen müssen mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben, noch rauchen oder ihren Zigarettenkonsum vor weniger als zehn Jahren beendet haben.