Was ändert sich 2026 bei Rente und Alterssicherung?

Was ist neu im Bereich Rente und Alterssicherung? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Alterssicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt zum 01. Januar 2026 weiter an – auf 8.450 € im Monat. Damit gilt weiterhin eine einheitliche Grenze für ganz Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Grenze noch bei 8.050 € im Monat.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze zum 01. Januar 2026 von 9.900 € auf 10.400 € im Monat. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigen auch die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge für bAV-Beiträge. Arbeitnehmer:innen können ab 2026 bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen – das entspricht 8.122 € im Jahr beziehungsweise rund 676 € im Monat.

Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 4.056 € im Jahr. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt 2026 vorläufig 51.944 € im Jahr. Im Jahr 2025 lag es noch bei 50.493 €.