Viel Licht und etwas Schatten bei den Verkehrsplänen der alten neuen Berliner Koalition

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft sieht „viel Licht und etwas Schatten“ im neuen Berliner Koalitionsvertrag. „In vielen Bereichen sind erfreulicherweise gewerkschaftlichen Anforderungen zu finden“, sagt der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Man möchte sich aus der Corona-Krise herausinvestieren und die positive Entwicklung der Hauptstadt nicht kaputtsparen. Das ist grundsätzlich positiv.“

„In dem für uns zentralen Verkehrsbereich setzt man voll auf den ÖPNV und gibt der Schiene dabei klare Priorität als ‚Rückgrat der Mobilität‘“, so Burkert weiter. „Daran sollten sich andere Bundesländer orientieren, denn nur so wird die sozial-ökologische Verkehrswende zu schaffen sein.“ Positiv sei zudem, dass die Koalition den Gestaltungsspielraum der Kommunen nach dem Personenbeförderungsgesetz ausdrücklich zum Schutz der Beschäftigten ausschöpfen will. „Auch dies sollte Vorbildwirkung für andere Länder, Städte und Gemeinden haben – hohe Sozialstandards und Beschäftigtenrechte im ÖPNV sollten überall selbstverständlich sein.“

Der Wille, den Ausbau der Schienenwege in der gemeinsamen Metropolregion Berlin-Brandenburg vorantreiben sei glaubhaft, so auch Berlins EVG-Vorsitzender Michael Bartl. Mit der zweiten Tunnelröhre für die Nord-Süd-Trasse der S-Bahn, der Reaktivierung der Siemensbahn und der sogenannten Wannsee-Stammbahn sowie dem Ausbau der Strecke Spandau-Nauen würden wichtige Projekte benannt. „Auch die geplante Taktverdichtung ist gut und richtig, um ein leistungsfähiges Nahverkehrsangebot zu schaffen.“

Zentrale Frage sei allerdings, ob die Finanzierung dieser vielen Schiene-Verkehrs-Vorhaben und damit deren Umsetzung realistisch ist. „Bei allem, was geplant sei, bleibt die zentrale Frage nach dem Geld“, so Martin Burkert und Michael Bartl. 

„Auch das Herumdoktern an der S-Bahn muss aufhören“, verlangt Michael Bartl. Ständig verkündete neue Ideen würden für Verunsicherung vor allem unter den Beschäftigten sorgen. Rot-Grün-Rot will den Kauf der S-Bahn prüfen, um diese ins Landeseigentum zu überführen. Unklar ist allerdings, ob die DB AG einen Verkauf überhaupt erwägt und ob die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung von Ausschreibung zeitnah verändert werden können. Mehr Möglichkeiten jenseits der klassischen Ausschreibung wären durchaus ein Fortschritt. Wir erwarten zudem, dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergaberecht im Sinne der Beschäftigten nachgeschärft und beispielsweise eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der Beschäftigten bei eventuellen Betreiberwechseln geschaffen wird. Im Koalitionsvertrag wird zwar von einer fairen Umsetzung der Tariftreueklausel gesprochen, jedoch sehen wir bei der aktuellen S-Bahn-Ausschreibung, dass eben nicht die sogenannten repräsentativen – also die aktuell gültigen – Tarifverträge vorgegeben werden, wie dies in anderen Bundesländern, darunter auch Brandenburg, der Fall ist. 

Sie kündigten an, dass unsere Gewerkschaft das Gespräch mit den zukünftig Verantwortlichen suchen werde. „Die Koalition wird sich an ihren Plänen messen lassen müssen“, so Bartl und Burkert.