Verlängerung flüchtlingsbezogener Maßnahmen

Maßnahmen für Beamte, die zur Personalverstärkung beim BAMF tätig sind werden verlängert.

Die mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz im Dezember 2015 beschlossenen Maßnahmen im Besoldungs-, Versorgungs- und Trennungsgeldrecht, die zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik dienen, werden über das eigentlich geplante Befristungsdatum 31.12.2018 hinaus um vier Jahre verlängert. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Punkte:

  • die Stellenzulage für beim BAMF verwendete Beamtinnen und Beamte (Soldat*innen):

Besoldungsgruppe  -   Zulage in €

bis A 5                      85
A 6 bis A 8                110
A 9 bis A 13              125
ab A 14                    140

  • Zuschlag für Beamtinnen und Beamte, die über die für sie geltende gesetzliche Altersgrenze hinaus im Dienst verbleiben und mit der Wahrnehmung einer im besonderen öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Aufgabe befasst sind,
  • eine modifizierte Sonderregelung, nach der eine - im Vergleich zur regulär vorgesehenen - günstigere Anrechnung von Einkommen aus einer flüchtlingsbezogenen Tätigkeit auf die Versorgungsbezüge erfolgt, sowie - eine wöchentliche Reisebeihilfe für Familienheimfahrten zur personellen Unterstützung flüchtlingsbezogener Maßnahmen.