UN-Behindertenrechtskonvention: Umsetzung in Deutschland erstmals vom Fachausschuss geprüft

Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat in der vergangenen Woche den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat in der vergangenen Woche den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft.

Als wichtige Themen wurden die Regelungen zum Diskriminierungsschutz und die Frage, warum die Verweigerung angemessener Vorkehrungen in Deutschland nicht per Gesetz als Diskriminierung gilt, diskutiert. Es wurde vom Ausschuss auch nachgefragt, inwiefern Frauen und Kinder mit Behinderungen vor Gewalt geschützt sind, und ob unabhängige Beschwerde- und Überwachungsstellen bestehen. Die Praxis von Zwangsunterbringung und -behandlung in der Psychiatrie wurde mehrfach angesprochen.

Außerdem richteten die internationalen Expertinnen und Experten ihr Augenmerk besonders auf die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen im Bildungsbereich und im Bereich Arbeit, insbesondere in Form der Werkstätten. Detailliert hinterfragten sie auch das System der rechtlichen Betreuung, sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen, als auch mit Blick auf die berichteten Praxisprobleme. Daneben waren dem Ausschuss auch Querschnittsthemen wie Zugänglichkeit, Datenerhebung und Indikatoren-Entwicklung ebenso wichtig wie Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und die spezielle Situation von Flüchtlingen und Migrantinnen mit Behinderungen.

Insgesamt ist deutlich geworden, dass der Ausschuss besonders über die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen besorgt ist und generell in allen Lebensbereichen Wert auf freie und informierte individuelle Entscheidungsmöglichkeiten der oder des Einzelnen legt, wozu nicht nur genügend Alternativen, sondern auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung gehörten.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss wird am 10. April seine abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-BRK verabschieden und darin Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen aussprechen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen.

Es wird dann Aufgabe aller staatlichen Stellen sein, zügig und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen umzusetzen. Die EVG wird diesen Prozess durch ihren behindertenpolitischen Ausschuss begleiten. Regina Rusch-Ziemba, stellvertretende Vorsitzende unserer Gewerkschaft, machte deutlich, dass man mit dem bisher Erreichten noch nicht zufrieden sein kann, sondern den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft engagiert fortsetzen müsse. Inklusion im Sinne eines gewerkschaftlichen Verständnisses bedeutet Miteinander und zwar solidarisches Miteinander, ohne jegliche Ausgrenzung. Dies ist Ziel und Auftrag der behindertenpolitischen Arbeit der EVG!