Steuerliche Anerkennung von Gewerkschaftsbeiträgen auch für Seniorinnen und Senioren

Auch bei Rentner*innen und Ruhestandsbeamt*innen können die EVG-Gewerkschaftsbeiträge steuerrechtlich als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Eine Rundverfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main aus dem Jahr 2002 (Aktenzeichen S 2212 A – 2 -St II 27 vom 18.09.2002) bestätigt, dass sowohl bei Rentner*innen als auch bei Ruhestandsbeamt*innen Gewerkschaftsbeiträge steuerrechtlich als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies ist auch in anderen OFD-Bezirken gängige Praxis.

Warum ist das so? Die von den Gewerkschaften geleistete tarifpolitische Arbeit trägt mittelbar zur Sicherung und Erhaltung der Rentenbezüge bei, da sich die Rentenanpassung im Wesentlichen an den durchschnittlichen Zuwachsraten bei Löhnen und Gehältern orientiert.

Auch wir als EVG setzen uns in ganz erheblichem Umfang für die Belange der Senior*innen ein und sind deren unmittelbare Interessenvertretung – das sieht man an unserer Satzung und unseren Richtlinien sowie an den zahlreichen Aktivitäten unserer Seniorinnen und Senioren.