Schöneberger Forum: Mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst!

Der DGB fordert mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Denn Entwicklungen wie die Digitalisierung und der demografische Wandel verändern auch den öffentlichen Dienst. Personalrätinnen und Personalräte müssen Instrumente haben, um diese Entwicklungen im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Unter dem Motto „Demokratie in der Dienststelle“ wurden auf dem diesjährigen Schöneberger Forum, der beamtenpolitischen Tagung des DGB, entsprechende Handlungsfelder diskutiert.

Der DGB fordert mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Denn Entwicklungen wie die Digitalisierung und der demografische Wandel verändern auch den öffentlichen Dienst. Personalrätinnen und Personalräte müssen Instrumente haben, um diese Entwicklungen im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Unter dem Motto „Demokratie in der Dienststelle“ wurden auf dem diesjährigen Schöneberger Forum, der beamtenpolitischen Tagung des DGB, entsprechende Handlungsfelder diskutiert.

„Wir wollen die Beteiligungsrechte von Angestellten und Beamten an die veränderte Bedingungen anpassen“, sagte DGB-Vize Elke Hannack auf der Veranstaltung. Personalräte „müssen In allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten eingebunden werden und dies möglichst frühzeitig.“ Hannack wies darauf hin, dass das Bundespersonalvertretungsgesetz aus dem Jahr 1974 stammt - also aus einer Zeit lange vor „Arbeit 4.0“ und vor dem demografischen Wandel. „Eine Modernisierung des Personalvertretungsrechts trägt auch dazu bei, die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu verbessern - daran muss auch der Staat als Dienstherr ein Interesse haben“, so Hannack. „Unsere Personalräte sind Krisenbewältiger, sie halten den Laden am Laufen. Und es kann ja nicht sein, dass sie noch darum betteln müssen, Probleme lösen zu dürfen.“

Auch Kerstin Philipp, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), unterstrich den Reformbedarf. „Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder sind in den letzten Jahren nicht merklich weiterentwickelt worden. Es fehlt immer noch an echten Durchsetzungsmöglichkeiten der Personalräte.“ So gebe es z.B. kein Einspruchsrecht bei Betriebsänderungen, Informationsrechte stünden oftmals nur auf dem Papier und würden von den Dienstherren nicht ernst genommen.

Die aktuelle Flüchtlingssituation ist ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit verbesserter Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. . "Wer wie das Land Berlin nun mit Hinweis auf die angespannte Lage in den Aufnahme- und Registrierungsstellen für Flüchtlinge die Arbeitszeiten für seine Beschäftigten ausweiten will - und das an den Personalräten vorbei - der hat nichts verstanden", so Elke Hannack.

Roger Lewentz, Innenminister von Rheinland-Pfalz und derzeit Vorsitzender der Innenminister-Konferenz, räumte ein, dass der öffentliche Dienst auch an gravierendem Personalmangel leidet. „Wir haben nach der Finanz- und Schuldenkrise auch am Personal gespart und das holt uns zum Teil jetzt ein.“ Das Jahr 2015 mit der Flüchtlingssituation und der Bedrohung durch Terroranschläge zeige aber, „dass wir in Deutschland einen top organisierten öffentlichen Dienst haben. Das beruht zum großen Teil auf dem vertrauensvollen Umgang zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten. Beide müssen sich auf Augenhöhe begegnen, nur das bringt den öffentlichen Dienst voran.“

Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke dämpfte allerdings die Hoffnungen auf eine baldige Reaktion des Gesetzgebers. „Vieles hängt nicht von den gesetzlichen Regelungen selbst ab, sondern davon, wie sie gelebt werden. Das beste Gesetz nützt nichts, wen es nicht gelebt wird; aber es nützt auch nichts, in neue Gesetze jedes denkbare Detail reinzuschreiben und zu glauben, dass damit die Wirklichkeit erfasst wird.“