Schichtzulage muss gezahlt werden

Du bist zum Schichtdienst eingeteilt - wirst aber wieder nach Hause geschickt, weil die Arbeit schon gemacht ist? Wenn Dein Arbeitgeber dir in einem solchen Fall zwar die Arbeitszeit gutschreibt, aber keine Schichtzulagen zahlt, ist das nach unserer Auffassung nicht in Ordnung.

Du hast deine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten, der Arbeitgeber hat sie aber nicht angenommen. Juristen nennen das „Annahmeverzug“ - dieser darf für dich keinen Nachteil bedeuten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach bestätigt, dass das sogenannte Lohnausfallprinzip gilt: Alle Entgeltbestandteile, die Beschäftigte bei tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten hätten, müssen auch im Annahmeverzug gezahlt werden.

Damit deine Ansprüche nach sechs Monaten nicht verjähren, musst du diese schriftlich geltend machen. Ein Musterschreiben findest du unten zum Download.

Verweigert dein Arbeitgeber weiterhin die Schichtzulage, musst du gegebenenfalls den Klageweg beschreiten. Wende dich in einem solchen Fall gern an deine betreuende:n Gewerkschaftssekretär:in, die eine Einzelfallprüfung vornehmen können.