Passende Arbeits-/Schutzkleidung für Beschäftigte ist Pflicht des Arbeitgebers
Bis zu 10 Stunden täglich wird Arbeits-/Schutzkleidung getragen. Immer wieder bekommen Kolleg:innen Kleidung, die nicht passt. Das führt zu Unwohlsein und Störgefühl. Und es stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Das muss nicht sein. Sicherheit ist keine Option - sie ist eine Verpflichtung. Denn: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten mit einer persönlichen Schutzausrüstung auszustatten, die individuell* passt.
Das regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV).
Wenn du dazu Fragen hast, wende dich an deinen Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an die EVG unter: Betriebliche.Mitbestimmung@evg-online.org
Damit du auch im Arbeitsalltag den Durchblick hast, kannst du eine Schutzbrille mit Sehstärke beantragen!
* Der Begriff ‚individuell‘ kann unter anderem folgende Gruppen meinen:
- Frauen, Männer, divers
- Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Beschäftigte mit Allergien
- Personen mit Bedarf an Sonderanfertigungen