ÖPNV in Sachsen: Kapazitätsbegrenzung ist vom Tisch

Erfolgreiche Intervention der EVG in Sachsen: In der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaats ist keine generelle Kapazitätsbegrenzung für den ÖPNV mehr enthalten. Sie hätte den ÖPNV in einer ohnehin schwierigen Situation noch weiter geschwächt.

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Ursprünglich wollte die Landesregierung die Kapazitäten in Bussen und Bahnen auf 25 % beschränken. Die EVG hat gemeinsam mit anderen Interessenverbänden eine Änderung der Verordnung gefordert. Mit Erfolg: Jetzt wird in der Schutzverordnung empfohlen, „nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen und die Auslastung des ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken".

„Mit dieser Regelung können wir leben“, sagt die Landesvorsitzende des EVG in Sachsen, Ramona Möbius. „Wir können nachvollziehen, dass derzeit alles versucht wird, um Kontakte zu reduzieren und damit das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Eine pauschale Kapazitätsbegrenzung im SPNV und ÖPNV wäre dafür ein falscher Ansatz. Die zusätzlichen Kontrollen wären nicht durchsetzbar gewesen und hätten zudem zusätzliches Konfliktpotenzial für die Beschäftigten geschaffen.“ 

„Der ÖPNV ist gerade in der Pandemie wichtig, um die Mobilität breiter Bevölkerungskreise aufrecht zu erhalten“, so EVG-Vize Martin Burkert. Insbesondere müssten Beschäftigte in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit haben, mit öffentlichen Verkehrsmitteln an ihre Arbeitsplätze zu kommen. 

Martin Burkert bekräftigte in diesem Zusammenhang die Forderung der EVG nach einem „Rettungsschirm II“ für ÖPNV und SPNV. „Der Rettungsschirm I war ein guter Ansatz, wird aber mit der anhaltenden Dauer der Pandemie nicht ausreichen, um die Verkehrsunternehmen zu stützen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Bund und Länder müssen jetzt über eine Anschlussregelung nachdenken.“ 

Auch durch den Einsatz der EVG konnte kürzlich erreicht werden, dass Sachsen die Corona-Ausfälle zu 100 Prozent ausgleicht – und nicht, wie im September von der Staatsregierung beschlossen, lediglich zu 70 Prozent. „Um die Arbeitsplätze und die Verkehrsunternehmen in der Krise abzusichern“, so Martin Burkert, „müssen die Verluste auch zukünftig im neuen Rettungsschirm komplett ausgeglichen werden."