Neues Nahverkehrsgesetz - Rheinland-Pfalz, Eisenbahner melden Nachbesserungsbedarf an!

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Rheinland-Pfalz wertet den Entwurf des Nahverkehrsgesetzes grundsätzlich positiv, meldet aber auch Nachbesserungsbedarf an. „Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage, um ein besseres ÖPNV-Angebot im Land zu schaffen“, sagte Lars Kreer, Leiter der EVG-Geschäftsstelle Mainz. „Damit das auch wirklich gelingt, muss allerdings auch noch an einigen Stellschrauben gedreht werden.“

Nachsteuerungsbedarf sieht die EVG u.a. bei der sozialen Ausgestaltung des Ausschreibungswettbewerbs. „Wir sind gebrannte Kinder“, so Lars Kreer. „Gerade in Rheinland-Pfalz mussten wir in jüngster Vergangenheit mehrfach feststellen, dass Betriebsaufnahmen neuer Anbieter in einem Desaster endeten – Insolvenzen, Zusammenbruch von Schulbusverkehren, Rückgabe von Verkehrsaufträgen.“ Dies, so der EVG-Vertreter, müsse „für die Zukunft unbedingt verhindert werden: indem die Aufgabenträger nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, Anbieter vorab auf Solvenz und Seriosität zu prüfen.“ Das wäre auch ein Beitrag, „um qualifizierte Arbeitsplätze zu erhalten und nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen.“

Ebenso müssten die Aufgabenträger verpflichtet werden, Vorgaben zur Sicherheit von Kunden und Beschäftigten vor Übergriffen in den Ausschreibungsbedingungen zu verankern. „Hier sind wir als EVG seit langem dran“, so Lars Kreer. „Ausreichende personelle Besetzung von Zügen, Schulung der Beschäftigten, technische Instrumente – mit solchen Vorgaben können die Aufgabenträger aktiv dafür sorgen, dass der Personennahverkehr in Rheinland-Pfalz sicherer und damit auch attraktiver wird.“    

„Mehr Bahn und eine bessere Bahn sind möglich – aber dafür braucht es jetzt den politischen Gestaltungswillen der Landesregierung, bessere Arbeitsbedingungen in der Branche und deutlich mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr“, so das Fazit von Kreer.