Neue Arbeitszeitkontenstruktur bei der DB AG
Für die zugewiesenen Beamt:innen bei der DB AG wird es ab dem 01.01.2026 zusätzlich zu dem bereits bestehenden Jahresarbeitszeitkonto ein Verfügungskonto geben. In diesem Verfügungskonto werden am Ende des Abrechnungszeitraums - zum Jahreswechsel - die Stunden aus dem abgelaufenen Jahr übertragen, die das individuelle Jahresarbeitszeitsoll überschreiten.
Wichtig für euch zu wissen: Anders als bei Tarifkräften wird bei euch die Kappung des Verfügungskontos bei 120 Stunden am Ende des Abrechnungszeitraumes nicht angewendet. D. h. das Verfügungskonto steht euch „ungedeckelt“ zur Verfügung.
Das bleibt für euch gleich: Für zugewiesene Beamt:innen gibt es weiterhin keine Überzeitzulagen. Weiterhin sind die tatsächlich erbrachten Differenzstunden zwischen 2.036 Stunden/Vollzeit und 2.140 Stunden/Vollzeit grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Die Auszahlung dieser Stunden ist nicht zulässig.
Bei Vorliegen von beamtenrechtlicher Mehrarbeit ist grundsätzlich vorrangig Freizeitausgleich zu gewähren. Aktuell kann nur die beamtenrechtliche Mehrarbeit ausgezahlt werden, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das BEV bleibt mit der DB AG weiterhin in engem Austausch, wie zukünftig sowohl die beamtenrechtliche Mehrarbeit wie auch die Differenzstunden abgebaut werden können. Die EVG setzt sich dafür ein, dass dies nur mit euch gemeinsam geschieht.