Mit dem Nahverkehr in die Region? Steuerfrei seit 1. Mai!

Eine Änderung im Einkommenssteuergesetz macht’s möglich: Job-Tickets und jetzt auch RegioTickets M 50 H/R sind künftig steuer- und abgabenfrei!

Das heißt konkret: Die RegioTickets M 50 H/R müssen künftig weder in die Prüfung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge einbezogen noch beim Rabattfreibetrag (gemäß § 8 Abs. 3 EstG) berücksichtigt werden.

Was sich nicht ändert, ist der Eigenanteil. Jede/r Nutzer/in muss diesen weiterhin in Form einer Zuzahlung übernehmen. Auch darf das RegioTicket weiterhin nicht für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.

Kolleginnen und Kollegen, die über einen BKU-Anschluss verfügen, finden diese Informationen auch im Personalportal der DB und im DB Planet.