Mehrarbeit bei zugewiesenen Beamt:innen - EVG macht Druck
Aktuell laufen Gespräche über den Umgang mit beamtenrechtlicher Mehrarbeit zwischen der DB AG und dem BEV. Zudem ist seit Mai 2025 ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) zur beamtenrechtlichen Mehrarbeit (§ 88 Bundesbeamtengesetz) im Umlauf, welches zu Verunsicherung bei den zugewiesenen Beamt:innen geführt hat.
Es ist für betroffene Beamt:innen von großer Bedeutung, dass Transparenz im Umgang mit ihrer Mehrarbeit geschaffen wird - auch im Hinblick auf die Anerkennung und den Ausgleich geleisteter Dienste.
Die EVG macht hier Druck sowohl auf das BEV als auch auf die DB AG und erwartet eine Klarstellung. Beide Parteien wurden offiziell aufgefordert darzulegen, wie mit Mehrarbeit bei zugewiesenen Beamt:innen umgegangen werden soll. Wir stehen für konstruktive Gespräche mit dem BEV als auch mit der DB AG jederzeit zur Verfügung.
Die Beamt:innen bei der DB AG leisten seit Jahren einen wichtigen Beitrag in einem schwierigen Umfeld. Es ist daher besonders wichtig, neben den Tarifbeschäftigten auch hier Klarheit und Transparenz im Umgang mit geleisteter Mehrarbeit und dafür zu gewährender Dienstbefreiung zu schaffen.