Landesarbeitsgericht Berlin weist GDL-Eilantrag ab

Erneut hat ein Gericht einen Antrag der GDL auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen. Nach dem Arbeitsgericht hat nun auch die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht Berlin, den Eilantrag als unbegründet zurückgewiesen.

Mit diesem wollte die andere Organisation die Anwendung der eigenen Tarifverträge in allen Betrieben der Deutschen Bahn erreichen, in denen sie keine Mehrheiten hat. Dank der besseren EVG-Tarifregelungen halten wir in rund 300 Betrieben der DB AG die Mehrheiten; die GDL in sechzehn.

Der DB-Konzern wendet seit April das Tarifeinheitsgesetz (TEG) an. Dieses sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei konkurrierenden Gewerkschaften nur die Tarifregelungen der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen.

Gegen diese Festlegung geht die andere Gewerkschaft seitdem gerichtlich vor und unterlag mit ihren Eilanträgen bereits u. a. vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt.

Es bleibt dabei; ohne Wenn und Aber: Mit den Tarifregelungen der EVG seid ihr gut abgesichert. Überzeugt euch selbst davon. EVG – Wir sind für ALLE da!