Impftermin während der Arbeitszeit: Bei der DB AG wird Entgelt weitergezahlt

Freiwillige Impfungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen. Angesichts der augenblicklichen Pandemielage muss es möglich sein, jeden freien Impftermin wahrzunehmen.

Die EVG erwartet von den Arbeitgebern, dass als Selbstverständlichkeit zu sehen. Niemand darf dazu gedrängt werden, einen Termin außerhalb von Schicht- oder Arbeitszeit zu verlegen!

Liegt ein Impftermin innerhalb der Arbeitszeit, sind die Mitarbeitenden für diese Zeit nach BasisTV bezahlt freizustellen. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei einem notwendigen Arztbesuch.