Im Fokus: Betriebliche Führungskräfte – mehr Wertschätzung für mehr Verantwortung

In der letzten Tarifrunde wurde vereinbart, im Nachgang über die betrieblichen Führungskräfte (BFK) der funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge und eine strukturelle Weiterentwicklung ihrer Vergütung zu verhandeln.

Das Ergebnis steht nach intensiven Verhandlungen nun fest: Ab Januar 2026 erhalten BFK der EGr X03–X05 in den FGr-TVen zeitlich befristet erstmals eine gesonderte BFK-Zulage.

Zulagen für BFK (01/2026 – 12/2027) pro Quartal:

X03: 500,– € X04: 1.500,– € X05: 1.500,– €

Auch Gruppenleiter:innen Tf im Geltungsbereich des FGr 4-TV AGV MOVE EVG erhalten in diesem Zeitraum eine Zulage von 1.500 € 1).

Der EVG war es besonders wichtig die erfassten BFK-Funktionen in den jeweiligen Entgeltgruppen gleich zu behandeln und keine Ungleichgewichte in der Entgeltstruktur zu schaffen. Zwar konnte mit dem Arbeitgeber keine sofortige tabellenwirksame Lösung erzielt werden – aber entscheidend ist: Die Kolleg:innen profitieren schnell und spürbar.

Besonderheiten: Für die BFK mit Anlagenverantwortung der DB InfraGO AG in der FGr 1 muss aufgrund spezieller Rahmenbedingungen eine eigene Regelung zwischen den Betriebsparteien gefunden werden.

Bereits bestehende betriebliche Vereinbarungen - wie z. B. bei der DB Regio - werden durch die neue Regelung ersetzt. Das bedeutet auch hier ein Plus für die betroffenen Kolleg:innen. Wie es ab 2028 weitergeht, wird in der nächsten Tarifrunde entschieden.

1) Ggf. angepasst an individuelle Verhältnisse; die genannten Beträge basieren auf der Referenzarbeitszeit und dem Wahlmodell Entgelt.