GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit Licht und Schatten

Der Bundesrat hat dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz grünes Licht erteilt. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen eine bessere ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen ermöglichen. Ein Augenmerk gilt dabei dem Abbau der Überversorgung in den Städten. Außerdem sollen Patienten über sogenannte Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Sollte kein Termin zustande kommen, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen und sich dort versorgen lassen.

Der Bundesrat hat dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz grünes Licht erteilt. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen eine bessere ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen ermöglichen. Ein Augenmerk gilt dabei dem Abbau der Überversorgung in den Städten. Außerdem sollen Patienten über sogenannte Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Sollte kein Termin zustande kommen, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen und sich dort versorgen lassen. Ein Innovationsfonds soll neue Versorgungsformen fördern und Forschung in der Versorgung finanzieren. Dazu stehen 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro bereit, finanziert aus Beitragsmitteln.

 

Die EVG begrüßt die versorgungspolitischen Ansätze als richtigen Schritt, findet aber auch kritische Worte. Weil die Arbeitgeberbeiträge von der Regierungskoalition gedeckelt bleiben, verbleibt das Finanzierungsrisiko für Fortschritte in der Versorgung allein bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - über den Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag. Nur durch die Rückkehr zur paritätischen Beitragsaufbringung wäre hier Gerechtigkeit hergestellt.

 

Der Bundesrat stimmte dem Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am vergangenen Freitag zu. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am Tag nach der nun folgenden Verkündung in Kraft.