Gesundheitspolitik: Neue Bundesregierung muss Weichen endlich richtig stellen
Zwei Vorträge aus dem Bereich Gesundheit und Pflege standen, neben den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD, auf der Agenda der Frühjahrssitzung des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA) in Fulda.
Peter Pollakowski von der BAHN-BKK referierte über die Soziale Pflegeversicherung (SPV). Vor 30 Jahren, eingeführt als fünfte Säule der Sozialversicherung, wurde mit ihr die Pflegebedürftigkeit als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Trotzdem bleibt der Bereich Pflege eine dynamische Dauerbaustelle, wie sich an den 90 Änderungsgesetzen seit 1995 zeigt. Aktuell steuert die SPV auf eine kritische Finanzlage zu, erstmals musste eine Pflegekasse vor der Insolvenz gerettet werden. Nicht zu vergessen die steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege. Immer mehr Menschen sind finanziell überfordert und müssen Sozialhilfe beantragen. Für das erste Jahr eines Heimaufenthalts klettere der Eigenanteil Anfang 2025 im Bundesschnitt auf monatlich 2.984 Euro.
Nachdem der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar dieses Jahres angehoben wurde, drohen ohne das Zuschießen von Steuermitteln angesichts eines milliardenhohen Defizits schon bald neue Beitragssatzerhöhungen. Robert Prill, Sprecher des SPA, bringt die Forderungen der EVG auf den Punkt: „Die nächste Regierung muss eine zukunftsfähige und umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen absichert und entlastet. Zudem muss der Bund seiner Verantwortung für die Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen nachkommen und endlich auch die Corona-Kosten zurückerstatten, die bislang von den gesetzlich Versicherten geschultert wurden.“
Was verbirgt sich hinter der elektronischen Patientenakte, der sogenannten ePA? Dazu klärte Helge Dillmann von bei der BAHN-BKK die Mitglieder des SPA auf. In ihr können die individuelle Krankengeschichte, Behandlungsdaten, Arztbriefe, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten gespeichert werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, bereitgestellt wird sie von den Krankenkassen.
Der:die Versicherte bestimmt, wer Zugriff auf die Akte erhält, und hat somit die Hoheit über die eigenen Daten. Mitte Januar ist die Pilotierung der ePA in mehreren Modellregionen gestartet. Wann sie flächendeckend eingeführt wird, ist derzeit offen.