EZulV: Weitere Änderungen bei den Erschwerniszulagen geplant - Erhöhung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Mit dem geplanten 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) sollen ab Januar 2016 auch die der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamtinnen und Beamte, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten erhöht werden (§ 4 Erschwerniszulagenverordnung).

Mit dem geplanten 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) sollen ab Januar 2016 auch die der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamtinnen und Beamte, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten erhöht werden (§ 4 Erschwerniszulagenverordnung):