EVG kritisiert Krankenhausreform

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) beschlossen. Mit den verabschiedeten Maßnahmen soll vor allem die Qualität der Versorgung in den Krankenhäusern gestärkt und die Personalsituation verbessert werden. So werden Zu- und Abschläge für gute oder schlechte Behandlungsqualität eingeführt. Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen patientenfreundlicher gestaltet werden

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) beschlossen. Mit den verabschiedeten Maßnahmen soll vor allem die Qualität der Versorgung in den Krankenhäusern gestärkt und die Personalsituation verbessert werden.

So werden Zu- und Abschläge für gute oder schlechte Behandlungsqualität eingeführt. Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen patientenfreundlicher gestaltet werden. Ein Pflegestellen-Förderprogramm von zunächst 660 Millionen Euro bis 2018 soll über 6.000 zusätzliche Stellen in der pflegerischen Versorgung schaffen.

Mit Hilfe eines Fonds sollen Überkapazitäten abgebaut werden, Versorgungsangebote zusammengeführt und auch der Umbau von Kliniken etwa in Pflegezentren oder Hospize finanziell gefördert werden. In diesen sogenannten Strukturfonds geben Bund und Länder einmalig je 500 Millionen Euro.

Ferner bleiben die Bundesländer für die Planung der Krankenhauslandschaft und die Investitionskosten weiter verantwortlich.

Die EVG kritisiert, dass die beabsichtigten Maßnahmen die personelle Situation in den Krankenhäusern nicht nachhaltig verbessern. „Gute Qualität kann nur durch ausreichend Personal sichergestellt werden. Von einer umfassenden Reform kann daher keine Rede sein.“ betonte Regina Rusch-Ziemba, stellvertretende Vorsitzende der EVG.

Entgegen der Gesetzeslage stellen Krankenhäuser derzeit rund vier Milliarden Euro jährlich für die notwendigsten Investitionen aus eigenen Betriebsmitteln bereit. „Das sind Mittel, die dann beim Personal eingespart werden. Auch hier zeigt die Bundesregierung keine Lösung auf.“ so Rusch-Ziemba weiter. Folgerichtig fordert die EVG eine Erhöhung und die zielgerichtete Verwendung bereitgestellter Gelder.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.