EVG gegen Einschränkungen bei der Grundrente

Der stellvertretende Vorsitzende der EVG, Martin Burkert, hat sich entschieden gegen Einschränkungen bei der geplanten Grundrente ausgesprochen, wie sie derzeit von Arbeitgeberverbänden gefordert werden.

„Mit der Grundrente soll die Lebensleistung von rund 1,3 Millionen Menschen gewürdigt werden, die trotz langjähriger Arbeit oder aufgrund von Kindererziehung und Pflege nur niedrige Rentenansprüche haben. Für uns als EVG ist klar: da darf es keine Ungleichbehandlungen geben“, machte er deutlich. 

„Ich empfinde es als inakzeptabel, wenn jetzt Forderungen aufgemacht werden, entsprechende Leistungen nur künftigen Rentnerinnen und Rentnern zu gewähren. Das würde unserem Ziel zuwider laufen, gerade jene zu unterstützen, die schon jetzt von einer kleinen Rente leben müssen“, stellte Martin Burkert fest.

„Insofern weisen wir die Arbeitgebervorschläge entschieden zurück. Sie sind ein sozial ungerechter Versuch, die Zahl der Berechtigten stark zu drücken, indem die heutigen Rentnerinnen und Rentner gegen die künftigen ausgespielt werden sollen. Das kommt für uns nicht in Frage“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der EVG.

Gemeinsam mit dem DGB setze sich die EVG im parlamentarischen Verfahren vielmehr für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs ein. „Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes sollten ebenfalls zu den Grundrentenzeiten zählen. Damit würden mehr Menschen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag erhalten“, so Martin Burkert.

Die Einführung der Grundrente ist nach langem politischem Ringen vom Bundeskabinett zum 1. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen worden.