EVG fordert eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft hat - vor dem Hintergrund der am Mittwoch, den 1. Oktober beginnenden Länderverkehrsministerkonferenz - eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel gefordert. Die Revision des Regionalisierungsgesetzes steht im Mittelpunkt des turnusgemäßen Treffens der Verkehrsminister der Länder.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft hat - vor dem Hintergrund der am Mittwoch, den 1. Oktober beginnenden Länderverkehrsministerkonferenz - eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel gefordert. Die Revision des Regionalisierungsgesetzes steht im Mittelpunkt des turnusgemäßen Treffens der Verkehrsminister der Länder.

"Die heutigen Mittel reichen nicht mehr aus, um den Schienenpersonennahverkehr zukunftsfähig zu machen", stellte der Vorsitzende der EVG, Alexander Kirchner, fest. Bislang überweist der Bund den Ländern insgesamt 7,3 Milliarden Euro, damit diese Nahverkehrsleistungen auf der Schiene beauftragen können; nach Einschätzung der EVG sind künftig mindestens 8,5 Milliarden Euro erforderlich. Zudem müsse die Dynamisierung der Mittel auf mindestens 2,8 % jährlich angehoben werden, um Kostensteigerungen aufzufangen und den weiteren Ausbau des SPNV zu ermöglichen.

Kirchner warnte die Länder vor einem "Verteilungswettkampf" um das Geld aus Berlin. "Wir setzen uns dafür ein, dass kein Bundesland künftig weniger Regionalisierungsmittel bekommt als bisher", machte der EVG-Vorsitzende deutlich. Jedes Bundesland müsse weiterhin in der Lage sein, den SPNV weiter auszubauen und Mobilität für alle sicher zu stellen. In allen Bundesländern, im Osten wie im Westen, gebe es ein großes Potenzial für Verkehrsverlagerung vom Auto auf die Bahn. Dafür müssten Fahrpläne und Service verbessert werden.

Gleichzeitig sprach sich Kirchner für eine Zweckbindung der Mittel aus. "Wir wollen, dass die Regionalisierungsmittel vornehmlich für den Schienenpersonennahverkehr ausgegeben und nicht für andere Verkehrsträger verwendet werden", machte der EVG-Vorsitzende deutlich.

Der Schienenpersonennahverkehr sei eine Erfolgsgeschichte und solle es auch bleiben. Der Erfolg dürfe aber nicht zu Lasten der Mitarbeiter gehen. Komme es nach einer Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel, müssten die bisherigen Mitarbeiter vor Arbeitsplatzverlust der niedrigeren Sozialstandards geschützt werden. Daher fordere die EVG auch ein Bundesgesetz, das den Personalübergang bei Betreiberwechsel regelt. "Wir wollen die verbindliche Anwendung der EU-Verordnung 1370", machte Alexander Kirchner deutlich.

In England, Dänemark oder beispielsweise in Schweden sei es ganz normal, dass Menschen, die über Jahrzehnte ihre Arbeit gemacht haben, sich bei einer Ausschreibung auf eine Weiterbeschäftigungsgarantie zu den bestehenden Bedingungen verlassen könnten. Auch in Deutschland müsse endlich Sorge dafür getragen werden, dass in Ausschreibungen Tariftreue, soziale Mindeststandards und Übernahmeangebote verbindlich festgeschrieben würden. Dafür setze sich die EVG mit Nachdruck ein.