EVG erstattet Strafanzeige nach Eisenbahnunfall in Mannheim
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft hat gut einen Monat nach dem Unfall im Mannheimer Hauptbahnhof Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Firmen „ERS European Railways GmbH“ und „Railway Solution Direkt“ gestellt. Nach sorgfältiger juristischer Prüfung haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, machte der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, deutlich. Es bestehe der Verdacht, dass sich das Eisenbahnverkehrsunternehmen, ebenso wie der Personaldienstleister, der fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafbar gemacht habe.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft hat gut einen Monat nach dem Unfall im Mannheimer Hauptbahnhof Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Firmen „ERS European Railways GmbH“ und „Railway Solution Direkt“ gestellt. Nach sorgfältiger juristischer Prüfung haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, machte der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, deutlich. Es bestehe der Verdacht, dass sich das Eisenbahnverkehrsunternehmen, ebenso wie der Personaldienstleister, der fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafbar gemacht habe.
„Ein sicherer Betriebsablauf muss oberste Priorität genießen. Dafür setzte sich die EVG, als Interessenvertretung aller Beschäftigten im Eisenbahn-Verkehrsmarkt, immer wieder ein“, so Kirchner. Nachdem der Lokführer eine Zwangsbremsung ignoriert und anschließend zwei Haltesignale überfahren habe, dränge sich der Verdacht auf, dass dieser keine ausreichende Streckenkenntnis besaß oder nicht mit den einschlägigen Fahrdienstvorschriften und Sicherheitsbestimmungen vertraut war.
Für die Einhaltung entsprechender Vorschriften sind sowohl das Eisenbahnunternehmen selbst wie auch der Personaldienstleister verantwortlich, der dem besagtem Bahnunternehmen einen Lokführer als Leiharbeiter zur Verfügung gestellt haben soll. „Beide unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten und es ist jetzt Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu untersuchen, ob diesen Pflichten entsprochen wurde“, machte der EVG-Vorsitzende deutlich.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft kritisiert schon seit langem das Fehlen einheitlicher Vorschriften bei der Ausbildung von Lokführer, eine viel zu geringe Zahl an Kontrollen. Wir sind nicht gegen Wettbewerb, der Wettbewerb braucht jedoch Regeln um nicht zügellos zu werden. Die bestehenden Regeln aber sind unzureichend “, stellte Alexander Kirchner fest.
Mit der Strafanzeige wolle die EVG deutlich machen, dass jeder Verstoß gegen bestehende Vorschriften geahndet und schwarze Schafe zur Rechenschaft gezogen werden müssen.