EVG bekräftigt Forderung nach besserem Schutz der Beschäftigten bei Betreiberwechsel

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat angesichts der bevorstehenden Auseinandersetzung um die Vergabe von Nahverkehrsleistungen im Raum Stuttgart die Forderung der EVG bekräftigt, die Rechte der Beschäftigten bei einem Betriebsübergang besser abzusichern. Dieser Forderung sei der Bundesrat jüngst gefolgt. In der von der Länderkammer beschlossenen Neufassung des Vergabegesetzes sei eine Soll-Bestimmung aufgenommen worden, wonach der neue Betreiber einer Strecke die bisherigen Mitarbeiter übernehmen soll. „Damit ist endlich sichergestellt, dass der politisch gewollte Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden darf", machte Kirchner deutlich. Dies dürfe vom Bundestag, der sich in der nächsten Woche mit dem Vergabegesetz beschäftigt, nicht wieder in Frage gestellt werden.

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat angesichts der bevorstehenden Auseinandersetzung um die Vergabe von Nahverkehrsleistungen im Raum Stuttgart die Forderung der EVG bekräftigt, die Rechte der Beschäftigten bei einem Betriebsübergang besser abzusichern. Dieser Forderung sei der Bundesrat jüngst gefolgt. In der von der Länderkammer beschlossenen Neufassung des Vergabegesetzes sei eine Soll-Bestimmung aufgenommen worden, wonach der neue Betreiber einer Strecke die bisherigen Mitarbeiter übernehmen soll. „Damit ist endlich sichergestellt, dass der politisch gewollte Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden darf", machte Kirchner deutlich. Dies dürfe vom Bundestag, der sich in der nächsten Woche mit dem Vergabegesetz beschäftigt, nicht wieder in Frage gestellt werden.

Die EVG bekräftige ihre Forderung nach einer entsprechenden Soll-Bestimmung, nachdem das Land Baden-Württemberg seinen regionalen Schienenverkehr - nach einer Ausschreibung - an zwei ausländische Unternehmen vergeben will. Statt der DB Regio sollen künftig Züge von Go-Ahead und Abellio fahren. Damit drohe den Mitarbeiter, die bisher auf den Nahverkehrszügen eingesetzt waren, der Verlust ihrer angestammten Arbeitsplätze.

"Beide Unternehmen werden neue Mitarbeiter einstellen müssen. Wir als EVG fordern, dass für einen solchen Fall gesetzlich zu regeln ist, diese Stellen den bisher Beschäftigten anzubieten, ohne dass diese Lohneinbußen oder Abstriche bei den bisherigen Sozialleistungen hinnehmen müssen", forderte Kirchner. Das neue Vergabegesetz gewährleiste dies durch eine entsprechende "Soll-Bestimmung".

Dass eine solche Verpflichtung dringend erforderlich sei, machten Beispiele aus Nordrhein-Westfalen deutlich. Dort wolle ein Eisenbahnunternehmen, das eine Ausschreibung gewonnen habe, seinen Bedarf an Mitarbeitern über eine Leiharbeitsfirma decken. Die bisher beschäftigten, gut ausgebildeten und erfahrenen Zugbegleiter sollen hingegen nicht übernommen werden.

"Wir sind nicht gegen Wettbewerb, demzufolge es auch Veränderungen bei den zu beauftragenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geben kann", stellte der EVG-Vorsitzende fest. "Es kann und darf aber nicht sein, dass Eisenbahner, die sich über viele Jahre für ihre Arbeit aufgerieben haben, allenfalls nur dann weiter arbeiten dürfen, wenn sie auf Gehalt und Urlaub verzichten", so Kirchner. Dies umso mehr, da Nahverkehrsleistungen in der Regel alle zehn bis 15 Jahre ausgeschrieben würden, die Beschäftigten also gleich drei bis viermal in ihrem Berufsleben um ihre Existenz fürchten müssten.

Nachdem der Bundesrat sich im Gesetzgebungsverfahren zum Vergabegesetz für eine Soll-Bestimmung zum Schutz der Beschäftigten ausgesprochen habe, setze die EVG darauf, dass der Bundestag nun keine Veränderungen vornimmt, die den Beschäftigten schaden. Kirchner machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass sich die EVG schon seit Jahren für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetze, die - anders als tarifliche Regelungen - einen verbindlichen Rahmen für alle Unternehmen