Entscheidung zur Steuer auf Renten noch dieses Jahr: „Doppelbesteuerung muss ausgeschlossen werden“

Der Bundesfinanzhof (BFH) will noch in diesem Jahr über die umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden. Für EVG und DGB ist klar: eine Doppelbesteuerung muss grundsätzlich ausgeschlossen werden. Seit 2005 werden Renten zu einem wachsenden Anteil besteuert, abhängig vom Rentenbeginn. Ab 2040 sollen gesetzliche Renten komplett besteuert werden.

„Die Rentenbesteuerung muss genau unter die Lupe genommen werden“, fordert der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. Besonders offensichtlich ist das Problem der möglichen - verbotenen – Doppelbesteuerung. Das betrifft die Fälle, in denen jahrzehntelang Renten versteuert werden mussten, aber die Rentenbeiträge nur wenige Jahre von der Steuer abgesetzt werden konnten. „Der steuerliche Grundfreibetrag kann dabei keinesfalls den Ausschluss einer Doppelbesteuerung begründen“, so Burkert.

Da Rentenbeitragszahlungen vor 2005 weitgehend aus besteuertem Lohn entrichtet wurden, besteht seitdem das Risiko einer Doppelbesteuerung. Ein Bundesfinanzrichter hatte bereits im vergangenen Jahr die derzeitige Besteuerung von Renten als Verstoß gegen das Doppelbesteuerungsverbot eingeschätzt. „Das bestärkt uns in der Forderung, die Besteuerungssystematik so anzupassen, dass eine Doppelbesteuerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Leider hat es die Politik bislang versäumt, im Sinne der Rentner*innen zu handeln. Umso wichtiger ist jetzt ein zügiges, wegweisendes Urteil des obersten deutschen Finanzgerichts“, so EVG-Vize Martin Burkert.