EBR DB AG: Auf der Zielgeraden

In das Thema Shared Service Center, also der europaweiten Konzentration der Buchhaltung in Rumänien, kommt Bewegung. Der Europäischer Betriebsrat (EBR) der Deutschen Bahn AG und die Zentrale Leitung haben sich am Mittwoch auf eine Bestandsaufnahme aller gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen, die bei Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden, geeinigt. Abschließend erwarten EVG und EBR DB AG eine Regelung für allen betroffenen Beschäftigten.

In das Thema Shared Service Center, also der europaweiten Konzentration der Buchhaltung in Rumänien, kommt Bewegung. Der Europäischer Betriebsrat (EBR) der Deutschen Bahn AG und die Zentrale Leitung haben sich am Mittwoch auf eine Bestandsaufnahme aller gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen, die bei Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden, geeinigt.

Abschließend erwarten EVG und EBR DB AG eine Regelung für allen betroffenen Beschäftigten. Gewerkschaft und Betriebsrat fordern seit langem, dass für die von der europaweiten Verlagerung betroffenen Beschäftigten der Buchhaltung soziale Mindeststandards vereinbart werden müssen. Jetzt konnte der EBR DB AG erreichen, dass im September die notwendige Bestandsaufnahme vorliegt.