Die wichtigsten Änderungen bei deiner Arbeitszeit ab 2026: Mehr Geld, mehr Freizeit, mehr Kontrolle
Ab dem 1. Januar 2026 tritt ein vollständig überarbeitetes System zur Erfassung und Verwaltung deiner Arbeitszeit in Kraft. Die vielleicht grundlegendste Änderung ist der Abschied von der starren Jahresbetrachtung.
Ab dem 1. Januar 2026 wird deine Arbeitszeit quartalsweise bewertet. Das bedeutet, dass nicht mehr erst nach zwölf Monaten Bilanz gezogen wird, sondern bereits alle drei Monate.
- Der größte Vorteil für dich: Zuschläge für Mehrarbeit werden künftig deutlich schneller ausgezahlt. Für jede Stunde, die du über das Quartalssoll hinaus arbeitest („Quartalsüberzeit“), erhältst du die entsprechende Zulage bereits nach dem jeweiligen Quartal. Du musst also nicht mehr bis zum Jahresende auf die finanzielle Vergütung für deine Mehrleistung warten.
- Um Mehrarbeitsstunden in Zukunft klar und übersichtlich zu verwalten, wird ein neues „Verfügungskonto“ eingeführt. Am Ende jedes Abrechnungszeitraums (also am Jahresende) wird der Saldo deiner Mehrarbeitsstunden vom Haupt-Arbeitszeitkonto auf dieses neue Verfügungskonto übertragen.
- Damit die angesammelten Stunden nicht ins Unermessliche ansteigen, gibt es eine klare Obergrenze: Es können maximal 120 Stunden auf dem Verfügungskonto angesammelt werden. Diese Regelung dient deinem Schutz und stellt sicher, dass Überstunden regelmäßig abgebaut oder vergütet werden.
- Nur wenn man am 31.12.2025 mehr wie 120 alte Überstunden hat, bekommt man einmalig ein Altstundenkonto eingerichtet. Dies läuft langsam leer. Ab 31.12.2026 gehen jedes Jahr 40 Stunden in das Verfügungskonto, bis das Altstundenkonto leer ist.
- Eine der stärksten Verbesserungen für die Work-Life-Balance ist ein neuer Rechtsanspruch, der ab dem Jahr 2026 gilt. Du hast dann das garantierte Recht, bis zu 40 Stunden aus dem Guthaben deines Verfügungskontos als Freizeit abzubauen. Mehr als 40 Stunden Freizeit gehen in beiderseitigem Einvernehmen immer und vielleicht gibt es auch betriebliche Regelungen hierzu.
- Dein Antrag auf diesen Freizeitausgleich darf vom Arbeitgeber nur noch aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Das gibt dir eine bisher nicht gekannte Sicherheit bei der Planung deiner Erholungsphasen.
Zusammengefasst bringt das neue Arbeitszeitsystem ab 2026 vor allem drei Dinge:
- Mehr Transparenz durch die quartalsweise Betrachtung,
- mehr Flexibilität durch vielfältige Wahlmöglichkeiten und
- mehr persönliche Kontrolle über deine geleisteten Stunden. Es ist ein System, das dich befähigt, deine Arbeitszeit bewusster und passgenauer zu gestalten.
