DGB: Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise besonders schützen

Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können zur Risikogruppe bei der Ansteckung mit dem Corona-Virus zählen. Aufgrund möglicher Vorerkrankungen kann eine Infektion für sie besonders gefährlich sein. Sie sollten deshalb auch am Arbeitsplatz besonders geschützt werden.

Leider gibt es aufgrund der Neuartigkeit der Situation dazu keine speziellen gesetzlichen Regelungen oder betrieblichen Vereinbarungen. Hier gilt es, individuelle Lösungen zu finden. Betroffene sollten sich an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebsrat wenden. Es sind verschiedene Lösungen denkbar.

Eventuell kann der Arbeitsplatz ins Homeoffice verlagert werden oder Kundenkontakt möglichst reduziert werden. Für die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes Zuhause müssen unbürokratische Lösungen gefunden werden. Hier können Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bei der Antragstellung helfen. Für die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sind Leistungsträger wie das Integrationsamt oder die Rentenversicherung zuständig. Aber auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, Barrierefreiheit am Arbeitsplatz sicher zu stellen. Der DGB mahnt hier eine schnelle Unterstützung für die Beschäftigten an.